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Wenn Kon­zer­ne weni­ger als ein Pro­zent Steu­ern zahlen

EU-Land Irland muss nach aktu­el­lem Urteil des EU-Gerichts­hofs vom US-Kon­zern Apple 13 Mil­li­ar­den Euro an unzu­läs­si­gen Steu­er­ver­güns­ti­gun­gen ein­zie­hen. Attac for­dert wei­te­re Maß­nah­men gegen Steu­er­dum­ping inter­na­tio­na­ler Konzerne.

Irland muss 13 Mil­li­ar­den Euro plus Zin­sen an unzu­läs­si­gen Steu­er­ver­güns­ti­gun­gen von Apple ein­zie­hen. So lau­tet das bereits lan­ge erwar­te­te und fina­le Urteil, das der Euro­päi­sche Gerichts­hof (EuGH) soeben im Beru­fungs­ver­fah­ren der EU-Kom­mis­si­on rund um die iri­schen Steu­er­re­ge­lun­gen für Apple bekannt­ge­ge­ben hat.

„Die EU-Kom­mis­si­on hat zwar einen fau­len Apfel aus­sor­tiert, doch die inter­na­tio­na­len Steu­er­re­geln sind wei­ter­hin faul und löch­rig. Sie ermög­li­chen es, dass Fäl­le wie Apple die Regel sind“, kom­men­tiert David Walch von Attac Öster­reich. Für Attac ist das euro­päi­sche Wett­be­werbs­recht jeden­falls nicht aus­rei­chend, um dem Steu­er­dum­ping der Kon­zer­ne wir­kungs­voll zu begegnen. 

Kampf gegen Kon­zern­steu­er­tricks muss poli­tisch und nicht juris­tisch erfolgen
„Wür­den die inter­na­tio­na­len Steu­er­re­geln funk­tio­nie­ren, wären kei­ne 10 Jah­re lan­gen Gerichts­ver­fah­ren nötig, um zu klä­ren, ob es legal ist, dass Kon­zer­ne weni­ger als 1 Pro­zent Steu­ern auf künst­lich ver­scho­be­ne Gewin­ne zah­len. Der Kampf gegen Kon­zern­steu­er­tricks muss daher poli­tisch und nicht juris­tisch gewon­nen wer­den“, betont David Walch.

Mit dem heu­ti­gen Urteil bleibt auch die Fra­ge offen, war­um Steu­ern auf Apple-Gewin­ne, die auf der gan­zen Welt erwirt­schaf­tet wer­den, nur Irland zuste­hen. In einem fai­ren Steu­er­sys­tem wür­de das Steu­er­recht gerecht zwi­schen allen Län­dern auf­ge­teilt, in denen die Kon­zer­ne wirt­schaft­lich tätig sind. “Wir brau­chen drin­gend eine grund­le­gen­de Reform für ein trans­pa­ren­tes, gerech­tes und wirk­sa­mes Steu­er­sys­tem“, so Walch.

Gesamt­kon­zern­steu­er ver­sus Ver­steue­rung glo­ba­ler Gewin­ne in nur einem Land
Um Kon­zer­ne end­lich dort gerecht zu besteu­ern, wo sie ihre Gewin­ne erwirt­schaf­ten, for­dert Attac eine Gesamt­kon­zern­steu­er. Dabei wer­den Kon­zern­töch­ter auf Basis des glo­bal erziel­ten Gewinns eines Kon­zerns besteu­ert. Die­ser Gewinn wird je nach rea­ler Wert­schöp­fung antei­lig auf Län­der auf­ge­teilt und dann ent­spre­chend besteu­ert. Kom­bi­niert mit einem ech­ten Min­dest­steu­er­satz von 25 Pro­zent hät­ten die Gewinn­ver­schie­bun­gen mul­ti­na­tio­na­ler Kon­zer­ne damit ein Ende.

Auch die aktu­ell in der EU umge­setz­te Min­dest­steu­er für Kon­zer­ne ist für Attac kei­ne Lösung. „Sie schränkt Gewinn­ver­schie­bun­gen nicht ein und anders als behaup­tet kön­nen Kon­zer­ne damit auch in Zukunft nicht ein­mal 15 Pro­zent Steu­ern zah­len, son­dern deut­lich weni­ger“, so Attac in einer Aus­sendung. Dazu kom­me, dass die Min­dest­steu­er „das inter­na­tio­na­le Steu­er­dum­ping zwi­schen den Staa­ten sogar noch wei­ter anheize.“

Die Ent­wick­lung der Apple-Causa
Nach Anhö­run­gen im US-Senat, in denen Apple beschul­digt wur­de, über sei­ne iri­schen Unter­neh­men Steu­ern zu hin­ter­zie­hen, begann die Euro­päi­sche Kom­mis­si­on (EK) 2013, Irland um Infor­ma­tio­nen über Steu­er­vor­be­schei­de zu Steu­er­ver­ein­ba­run­gen mit zwei Apple-Unter­neh­men zu bit­ten. Im Jahr 2014 folg­te dann eine förm­li­che Unter­su­chung der angeb­li­chen staat­li­chen Bei­hil­fen Irlands für Apple.

Im Jahr 2016 ver­öf­fent­lich­te die Euro­päi­sche Kom­mis­si­on ihre Ent­schei­dung, dass die von Irland an Apple gewähr­ten Steu­er­ver­ein­ba­run­gen dem Unter­neh­men einen unlau­te­ren Steu­er­vor­teil ver­schaff­ten, den alle ande­ren Unter­neh­men nicht hat­ten und dass es sich dabei um eine rechts­wid­ri­ge staat­li­che Bei­hil­fe han­del­te. Die Euro­päi­sche Kom­mis­si­on schätz­te, dass Irland ca. 13 Mrd. Euro zuzüg­lich Zin­sen von Apple zurück­for­dern soll­te. Die EK gab Irland vier Mona­te Zeit, um die­se Sum­me zurückzufordern.

2017 erfolg­te Kla­ge der EU-Kommission
Ende 2016 rie­fen Irland und Apple getrennt von­ein­an­der das Gericht der EU an und bean­trag­ten die Nich­tig­erklä­rung der Ent­schei­dung und der Rück­for­de­rungs­an­ord­nung. Im Jahr 2017 ver­klag­te die Kom­mis­si­on Irland vor dem Gerichts­hof, weil es die 13 Mrd. Euro nicht zurück­ge­for­dert hat­te. Im Jahr 2018 hin­ter­leg­te Apple den Betrag auf einem Treu­hand­kon­to, bis das Ergeb­nis der Gerichts­ver­hand­lun­gen vor­liegt. Die Anhö­run­gen fan­den Ende 2019 vor dem EuGH statt.

Im Jahr 2020 hob das Gericht der EU die Ent­schei­dung der Euro­päi­schen Kom­mis­si­on auf und stell­te fest, dass die Kom­mis­si­on nicht aus­rei­chend nach­ge­wie­sen hat­te, dass Apple einen selek­ti­ven Vor­teil hat­te. 2021 leg­te die Euro­päi­sche Kom­mis­si­on gegen die Ent­schei­dung der Vor­in­stanz Beru­fung beim Euro­päi­schen Gerichts­hof (EuGH) ein. Ende 2023 ver­öf­fent­lich­te Gene­ral­an­walt Pitruz­zel­la sei­ne Schluss­an­trä­ge zu die­sem Fall. (red/​czaak ; die Redak­ti­on dankt Attac für die zur Ver­fü­gung gestell­ten Infor­ma­tio­nen zur His­to­rie der Causa)

red/czaak
17.09.2024

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