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Nach der Pflicht noch­mal rasch die Pflicht und dann die Kür

Kon­so­li­die­rungs­pa­ket der neu­en Öster­rei­chi­schen Regie­rung redu­ziert Finan­zie­rungs­lü­cke und ist als ers­ter Schritt zu begrü­ßen. Bud­get­dy­na­mik bleibt jedoch und so braucht es rasch wei­te­re Kon­so­li­die­rungs­schrit­te, so der Öster­rei­chi­sche Fiskalrat.

Die neue Öster­rei­chi­sche Bun­des­re­gie­rung hat im Kon­text mit dem zu hohen Bud­get­de­fi­zit eine Rei­he an Maß­nah­men ein­ge­lei­tet. Der Öster­rei­chi­sche Fis­kal­rat begrüßt nun die­se Maß­nah­men, warnt aber gleich­zei­tig von einer Über­schät­zung der mit­tel­fris­ti­gen Wir­kung des Kon­so­li­die­rungs­pa­kets und for­dert im Kon­text mit der grund­le­gen­den Bud­get­ent­wick­lung wei­te­re Schritte. 

Unter­schrei­tung der 3 Pro­zent-Defi­zit­gren­ze 2028 mit der­zei­ti­gem Bud­get­plan nicht erreichbar
„Zusätz­li­che gebiets­kör­per­schafts­über­grei­fen­de Kon­so­li­die­rung und Refor­men sind uner­läss­lich und müs­sen jetzt ein­ge­lei­tet wer­den, um recht­zei­tig zu wir­ken“, so die Bud­get-Exper­ten des Fis­kal­ra­tes. Begrün­det wird dies, da die Schul­den­quo­te ohne zusätz­li­che Maß­nah­men nach 2029 wei­ter steigt und daher brau­che es zusätz­li­che Kon­so­li­die­rungs­schrit­te, die sofort nach 2029 wir­ken. In Ver­bin­dung mit dem dro­hen­den EU-Defi­zit­ver­fah­ren warnt der Fis­kal­rat zudem, dass die Unter­schrei­tung der 3 Pro­zent-Defi­zit­gren­ze 2028 mit der­zei­ti­gem Bud­get­plan nicht erreich­bar sei.

Für die Jah­re 2025 und 2026 wird ein gesamt­staat­li­ches Bud­get­de­fi­zit von 4,3% bzw. 4,1% des Brut­to­in­lands­pro­dukts (BIP) erwar­tet. Auch mit­tel­fris­tig wird von kei­ner Ver­bes­se­rung des Bud­get­sal­dos aus­ge­gan­gen. Die hohen Defi­zi­te sind dabei v. a. auf die star­ken Aus­ga­ben­er­hö­hun­gen im Lau­fe des letz­ten Jahr­zehnts, die sich
über die gesam­te Pro­gno­se­pe­ri­ode wei­ter fort­set­zen, aber auch auf Min­der­ein­nah­men auf­grund der BIP-Wachs­tums­schwä­che und der Umset­zung von ein­nah­men­sen­ken­den Maß­nah­men der Ver­gan­gen­heit (u.a. im Rah­men der öko­so­zia­len Steu­er­re­form) zurückzuführen. 

2029 soll Schul­den­quo­te 91 Pro­zent des BIP erreichen
Die Kon­so­li­die­rungs­maß­nah­men rei­chen laut Fis­kal­rat nicht aus, um bis 2029 das Bud­get­de­fi­zit unter die 3 Pro­zent-Maas­tricht-Ober­gren­ze zu sen­ken. Die hohen erwar­te­ten Bud­get­de­fi­zi­te füh­ren in jedem Pro­gno­se­jahr zu einem wei­te­ren Über­schrei­ten der his­to­ri­schen Schul­den­höchst­stän­de. 2029 soll die Schul­den­quo­te 91 Pro­zent des BIP errei­chen, so die Berech­nun­gen der Exper­ten des Fiskalrates.

Ohne Kon­so­li­die­rungs­pro­gramm wür­de das Defi­zit 2025 und 2026 auf 5,3 bzw. 5,4 Pro­zent des BIP stei­gen. Das von der Regie­rung geplan­te Kon­so­li­die­rungs­vo­lu­men muss durch kon­se­quen­te Umset­zung der geplan­ten Maß­nah­men des Bud­get­plans (in allen Res­sorts, Gebiets­kör­per­schaf­ten und außer­bud­ge­tä­ren Ein­hei­ten wie den ÖBB) und strik­ten Bud­get­voll­zug erreicht wer­den. Soll­te sich die vom Fis­kal­rat erwar­te­te Unter­schrei­tung der geplan­ten Kon­so­li­die­rungs­vo­lu­mi­na 2025 und 2026 (Anm. etwa Ein­spa­run­gen in Ministerien/​Ressorts oder infol­ge Betrugs­be­kämp­fungs­pa­kets und gebiets­kör­per­schafts­über­grei­fen­der Refor­men) abzeich­nen, so brau­che es zusätz­li­che Konsolidierungsmaßnahmen.

Mit­tel­fris­ti­ge Kon­so­li­die­rungs­plä­ne durch kon­kre­te Maß­nah­men zeit­nah realisieren
Die zusätz­li­chen Kon­so­li­die­rungs­plä­ne der Regie­rung ab dem Jahr 2027 sind bis­her zum Teil nur mit Über­schrif­ten ver­se­hen. Zusätz­lich geht die Kon­so­li­die­rungs­wir­kung eini­ger der kurz­fris­tig umge­setz­ten Maß­nah­men zurück. Um das geplan­te zusätz­li­che Kon­so­li­die­rungs­vo­lu­men von jähr­lich 5,9 Mrd. Euro bis 2029 zu errei­chen, müs­sen geplan­te Refor­men mit kon­kre­ten Maß­nah­men unter­legt sowie die bud­ge­tier­ten Ein­spa­run­gen bei Län­dern und Gemein­den erreicht wer­den. Dazu sind umge­hend ziel­ge­rich­te­te Ver­hand­lun­gen aller Gebiets­kör­per­schaf­ten mit ver­bind­li­chen Zeit­plä­nen bezüg­lich der Umset­zung von Refor­men zu star­ten, um die nöti­ge ein­ge­plan­te Bud­get­wir­kung recht­zei­tig zu erzielen. 

Sel­bi­ges gilt für die Taskforces zu Betrugs­be­kämp­fung und För­de­run­gen, deren noch völ­lig offe­ne Resul­ta­te eben­falls bereits in den Bud­get­plä­nen berück­sich­tigt wur­den. Auch hier sind ver­bind­li­che Zeit­plä­ne und Mei­len­stei­ne, die mit den geplan­ten Bud­get­wir­kun­gen in Ein­klang ste­hen, trans­pa­rent zu for­mu­lie­ren. Auf den zeit­li­chen Abstand von Reform­um­set­zung und Bud­get­wir­kung muss dabei beson­de­res Augen­merk gelegt wer­den. Von den geplan­ten Ein­spa­run­gen bis 2029 (14,6 Mrd Euro) sind laut Fis­kal­rats­ein­schät­zung bis­her erst 8,4 Mrd Euro gesi­chert, so der Fiskalrat. 

red/czaak
20.06.2025

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