
Nach der Pflicht nochmal rasch die Pflicht und dann die Kür
Konsolidierungspaket der neuen Österreichischen Regierung reduziert Finanzierungslücke und ist als erster Schritt zu begrüßen. Budgetdynamik bleibt jedoch und so braucht es rasch weitere Konsolidierungsschritte, so der Österreichische Fiskalrat.
Die neue Österreichische Bundesregierung hat im Kontext mit dem zu hohen Budgetdefizit eine Reihe an Maßnahmen eingeleitet. Der Österreichische Fiskalrat begrüßt nun diese Maßnahmen, warnt aber gleichzeitig von einer Überschätzung der mittelfristigen Wirkung des Konsolidierungspakets und fordert im Kontext mit der grundlegenden Budgetentwicklung weitere Schritte.
Unterschreitung der 3 Prozent-Defizitgrenze 2028 mit derzeitigem Budgetplan nicht erreichbar
„Zusätzliche gebietskörperschaftsübergreifende Konsolidierung und Reformen sind unerlässlich und müssen jetzt eingeleitet werden, um rechtzeitig zu wirken“, so die Budget-Experten des Fiskalrates. Begründet wird dies, da die Schuldenquote ohne zusätzliche Maßnahmen nach 2029 weiter steigt und daher brauche es zusätzliche Konsolidierungsschritte, die sofort nach 2029 wirken. In Verbindung mit dem drohenden EU-Defizitverfahren warnt der Fiskalrat zudem, dass die Unterschreitung der 3 Prozent-Defizitgrenze 2028 mit derzeitigem Budgetplan nicht erreichbar sei.
Für die Jahre 2025 und 2026 wird ein gesamtstaatliches Budgetdefizit von 4,3% bzw. 4,1% des Bruttoinlandsprodukts (BIP) erwartet. Auch mittelfristig wird von keiner Verbesserung des Budgetsaldos ausgegangen. Die hohen Defizite sind dabei v. a. auf die starken Ausgabenerhöhungen im Laufe des letzten Jahrzehnts, die sich
über die gesamte Prognoseperiode weiter fortsetzen, aber auch auf Mindereinnahmen aufgrund der BIP-Wachstumsschwäche und der Umsetzung von einnahmensenkenden Maßnahmen der Vergangenheit (u.a. im Rahmen der ökosozialen Steuerreform) zurückzuführen.
2029 soll Schuldenquote 91 Prozent des BIP erreichen
Die Konsolidierungsmaßnahmen reichen laut Fiskalrat nicht aus, um bis 2029 das Budgetdefizit unter die 3 Prozent-Maastricht-Obergrenze zu senken. Die hohen erwarteten Budgetdefizite führen in jedem Prognosejahr zu einem weiteren Überschreiten der historischen Schuldenhöchststände. 2029 soll die Schuldenquote 91 Prozent des BIP erreichen, so die Berechnungen der Experten des Fiskalrates.
Ohne Konsolidierungsprogramm würde das Defizit 2025 und 2026 auf 5,3 bzw. 5,4 Prozent des BIP steigen. Das von der Regierung geplante Konsolidierungsvolumen muss durch konsequente Umsetzung der geplanten Maßnahmen des Budgetplans (in allen Ressorts, Gebietskörperschaften und außerbudgetären Einheiten wie den ÖBB) und strikten Budgetvollzug erreicht werden. Sollte sich die vom Fiskalrat erwartete Unterschreitung der geplanten Konsolidierungsvolumina 2025 und 2026 (Anm. etwa Einsparungen in Ministerien/Ressorts oder infolge Betrugsbekämpfungspakets und gebietskörperschaftsübergreifender Reformen) abzeichnen, so brauche es zusätzliche Konsolidierungsmaßnahmen.
Mittelfristige Konsolidierungspläne durch konkrete Maßnahmen zeitnah realisieren
Die zusätzlichen Konsolidierungspläne der Regierung ab dem Jahr 2027 sind bisher zum Teil nur mit Überschriften versehen. Zusätzlich geht die Konsolidierungswirkung einiger der kurzfristig umgesetzten Maßnahmen zurück. Um das geplante zusätzliche Konsolidierungsvolumen von jährlich 5,9 Mrd. Euro bis 2029 zu erreichen, müssen geplante Reformen mit konkreten Maßnahmen unterlegt sowie die budgetierten Einsparungen bei Ländern und Gemeinden erreicht werden. Dazu sind umgehend zielgerichtete Verhandlungen aller Gebietskörperschaften mit verbindlichen Zeitplänen bezüglich der Umsetzung von Reformen zu starten, um die nötige eingeplante Budgetwirkung rechtzeitig zu erzielen.
Selbiges gilt für die Taskforces zu Betrugsbekämpfung und Förderungen, deren noch völlig offene Resultate ebenfalls bereits in den Budgetplänen berücksichtigt wurden. Auch hier sind verbindliche Zeitpläne und Meilensteine, die mit den geplanten Budgetwirkungen in Einklang stehen, transparent zu formulieren. Auf den zeitlichen Abstand von Reformumsetzung und Budgetwirkung muss dabei besonderes Augenmerk gelegt werden. Von den geplanten Einsparungen bis 2029 (14,6 Mrd Euro) sind laut Fiskalratseinschätzung bisher erst 8,4 Mrd Euro gesichert, so der Fiskalrat.