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Finan­zie­rung höhe­rer Verteidigungsausgaben

Ein höhe­rer Ver­tei­di­gungs­etat erfor­dert mas­si­ve Ein­schnit­te in öffent­li­chen Haus­hal­ten. In Deutsch­land for­dern Wirt­schafts­exper­ten ent­spre­chen­de Maß­nah­men bei Migra­ti­on, Inte­gra­ti­on, Umsatz­steu­er und Länderbeteiligung.

Die Dis­kus­sio­nen um eine Erhö­hung der Rüs­tungs­aus­ga­ben bei euro­päi­schen Staa­ten hat nicht zuletzt mit der Wie­der­wahl von Donald Trump als neu­er US-Prä­si­dent an Fahrt auf­ge­nom­men. Um nun in Deutsch­land als größ­te Wirt­schafts­na­ti­on Euro­pas Rüs­tungs­aus­ga­ben in Höhe von min­des­tens 2,5 Pro­zent des Brut­to­in­lands­pro­dukts (BIP) finan­zie­ren zu kön­nen, müss­te eine gan­ze Rei­he ande­rer Aus­ga­ben gekürzt oder gestri­chen werden. 

Ver­tei­lung der Las­ten letzt­lich eine poli­ti­sche Entscheidung
„Die nächs­te Bun­des­re­gie­rung muss voll­stän­dig neu pla­nen. Auf der Aus­ga­ben­sei­te ist es ent­schei­dend, sofort einen mehr­jäh­ri­gen Umschich­tungs­pro­zess ein­zu­lei­ten“, schreibt nun Cle­mens Fuest, Wirt­schafts­exper­te und Prä­si­dent des Münch­ner ifo Insti­tuts, in einem aktu­el­len Gast­bei­trag. Nach Ansicht von Fuest ist die Ver­tei­lung der Las­ten letzt­lich eine poli­ti­sche Ent­schei­dung, so das ifo-Insti­tut in einer Aus­sendung. Aus Sicht von Fuest könn­te das auf die Scho­nung des Wirt­schafts­wachs­tums aus­ge­rich­te­te Paket meh­re­re Ele­men­te enthalten.

Inklu­diert wäre das Wachs­tum des Zuschus­ses zur Ren­ten­ver­si­che­rung auf ein Pro­zent pro Jahr zu begren­zen, was einen Ver­zicht auf Ren­ten­er­hö­hun­gen oder ein höhe­res Ren­ten­zu­gangs­al­ter erfor­dern wür­de. Zusätz­lich könn­ten die Finanz­hil­fen des Bun­des, für die rund 42 Mil­li­ar­den Euro vor­ge­se­hen sind, bis 2028 hal­biert wer­den, eben­so wie die Steu­er­ver­güns­ti­gun­gen im Volu­men von 20 Mil­li­ar­den Euro. Fuest rät zudem zu einer Begren­zung des Zustroms von Flücht­lin­gen und zu einer ver­bes­ser­ten Inte­gra­ti­on in den Arbeitsmarkt.

Erhö­hung der Umsatz­steu­er und Ver­zicht der deut­schen Län­der auf Beteiligung
Ein wei­te­rer Fak­tor wären Leis­tungs­be­schrän­kun­gen. So könn­ten die Flücht­lings­kos­ten hal­biert wer­den, für die der­zeit 24,5 Mil­li­ar­den Euro ange­setzt sind. Außer­dem wäre es nach Ansicht von Fuest mög­lich, durch Refor­men in der Kran­ken­ver­si­che­rung den geplan­ten Bun­des­zu­schuss in Höhe von 14,5 Mil­li­ar­den Euro um ein Drit­tel zu kür­zen. Ein wei­te­rer Vor­schlag betrifft die Erhö­hung der Umsatz­steu­er um einen Punkt, was schät­zungs­wei­se Mehr­ein­nah­men von 17 Mil­li­ar­den Euro aus­ma­chen wür­de und die könn­ten kom­plett dem Bund zufließen.

Die deut­schen Län­der könn­ten laut Fuest einen Bei­trag zur Finan­zie­rung der Ver­tei­di­gungs­las­ten leis­ten, indem sie auf zusätz­lich 10 Mil­li­ar­den Euro Umsatz­steu­er­be­tei­li­gung ver­zich­ten. Das lie­ße sich etwa durch Refor­men bei den Beam­ten­pen­sio­nen finan­zie­ren. Ins­ge­samt wür­den die­se Maß­nah­men den Bun­des­haus­halt um 94 Mil­li­ar­den Euro ent­las­ten. Damit könn­te nicht nur die Finan­zie­rungs­lü­cke für 2028 geschlos­sen wer­den, son­dern außer­dem Ver­tei­di­gungs­aus­ga­ben in Höhe von 120 Mil­li­ar­den Euro finan­ziert wer­den. Und das wären immer­hin 2,5 Pro­zent des Brut­to­in­lands­pro­dukts, so ifo-Exper­te Cle­mens Fuest.

red/cc
04.02.2025

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